Schuleinschreibung

Details

Schuleinschreibung

Die Schuleinschreibung für das Schuljahr2011/12 findet im Zeitraum vom 16.1.2012 bis 27.1.2012 statt.

Die Ganztagsschule Alt-Erlaa nimmt Kinder auf deren Eltern voll berufstätig sind und die aus der näheren Wohnumgebung stammen. Schulplätze an Kinder aus entfernteren Wohngebieten können nur bei ausreichend vorhandenen Plätzen vergeben werden. Schulplätze an Kinder aus Nachbarbezirken können leider gar nicht vergeben werden.

Bitte vereinbaren Sie ab Dezember telefonisch einen Termin für die Schuleinschreibung!
Ohne rechtzeitige Terminvereinbarung ist leider keine Schuleinschreibung möglich.

Für die Einschreibung benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • Brief (Allonge) des Stadtschulrates
  • Meldezettel des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis des religiösen Bekenntnisses des Kindes
  • e-card (Nachweis der Versicherungsnummer) des Kindes
  • Impfpass des Kindes
  • Nachweis des Bedarfes ganztägiger Betreuung beider Erziehungsberechtiger (z.B. Einkommensnachweis, Bestätigung des Arbeitgebers)

Im Rahmen der Schuleinschreibung müssen Sie mehrere Formulare ausfüllen. Diese Arbeit ist sehr zeitaufwendig. Zu Ihrer Zeitersparnisse empfehlen wir die benötigten Formulare herunterzuladen, bereits zuhause auszufüllen und ausgefüllt zur Einschreibung mitzubringen.

Formulare zur Schuleinschreibung

Schulreifefeststellung

Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine Schulreifefeststellung Ihres Kindes statt. Dabei werden die Kinder in Kleingruppen von einem Lehrer/innenteam auf spielerische Weise betreut.

Es wird festgestellt, ob ihr Kind schon "schulreif" ist, oder ob es noch etwas Zeit benötigt, um erfolgreich in einer ersten Klasse der Volksschule beginnen zu können.

Kinder die schon schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, haben die Möglichkeit im ersten Schuljahr eine Vorschulklasse zu besuchen.

Im Rahmen der Schuleinschreibung findet auch eine schulärztliche Untersuchung statt. Dafür muss ein zusätzlicher Termin vereinbart werden.

Bitte bringen Sie auch zur schulärtzlichen Untersuchung den Impfpass des Kindes mit!

 

   
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